März 2018

(Anonym):Hallo, mein Arbeitgeber hat mir meinen lohn Von Februar nicht ausbezahlt. Obwohl gestern der letzte Tag war. Ich weisd das ich das anfechten kann mit einem eingeschreben brief mit einer friest von 5-7 Tagen. Was kann ich dun falls. Das nicht der fall ist. Ich bekomme keine antwort, wie es weitergeht ob konkurs oder sonst was. Es steht keine künding.. Also mir Wurde nicht gekündigt. Weiss nicht was machfn ohne antwort meines arbeitgeners. Wie verschollen. Ich weiss jetzt auch nicht ob ich andere rechte habe. Wie soll ich da am besten vorgehen. Bin muttwr einer 2 järigen tochter..

Wer kann mir für das weitere vorgehen helfen?

Folgender Fall: Meine Mutter ist in einer öffentlichen Tiefgarage suf glatteis schwer gestürzt. Man musst die Ambulanz alarmieren. Im Spital stellte man einen Schambeinbeuch fest. Hierbei handelte es sich um einen unfallbedingten Schadenfall zu Lasten der Verwaltung der Tiefgarage! Wie können wir bzw wie muss Sie weiter vorgehen?

Gibt es in dieser Gruppe einen Verfassungsrechtler und/oder einen, der sich mit dem Verwaltungsrecht gut auskennt? Kann auch eine sie sein 😉. Die Fragen sind aber sehr spezifisch, deshalb sollten die Kenntnisse wirklich gut sein, meine sind gut, aber ich bin mir dennoch nicht sicher, ob ich richtig liege.
Danke

(Anonym):Hallo zusammen
Ich habe eine Frage und zwar,
Wenn ein Studio einen selbständigen Tattoo Künstler (Pass von nicht EU-Land) aber lebend und arbeitend in EU-Land wochenweise für ein paar mal im Jahr einladen möchte um im Studio zu arbeiten, ist dies tatsächlich nicht möglich nur weil in seinem Pass ein nicht EU-Land steht? Er arbeitet schon jahrelang selbständig in einem EU-Land.
Vielen Dank

FRAGE:
Mein Vermieter hat mir geschrieben, dass ich ab dem nächsten Monat 60 Franken mehr für die Nebenkosten bezahlen müsse. Kann er das verlangen?
ANTWORT:
Nein!
Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die der Vermieter nur auf einen Kündigungstermin hin vornehmen kann und auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen muss (Art. 269d OR). Eine solche Vertragsänderung könnten Sie dann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Quelle:

Guten Tag
Wir haben eine Hobbygarage in Berlingen TG mit einem Jahresvertrag unterschrieben. Jetzt ist es so früher war es eine Schreinerei drin und der Vermieter sagte das wir alles machen dürfen was wir wollen, das habe wir auch. Wir haben auf unsere Kosten den ganzen Boden neu geteert und alle Wände neu gestrichen usw. mit unserem Geld. Wir waren 3 Monate lang nur am einrichten, weil wir wollten es gemütlich und schön haben und wir auch extra gefragt, ob wir länger drinnen bleiben dürfen, für den Vermieter war alles ok. Es war ein geben und nehmen.