Sa., 03.03.2018 - 09:31

(Anonym):Hallo zusammen
Ich habe eine Frage und zwar,
Wenn ein Studio einen selbständigen Tattoo Künstler (Pass von nicht EU-Land) aber lebend und arbeitend in EU-Land wochenweise für ein paar mal im Jahr einladen möchte um im Studio zu arbeiten, ist dies tatsächlich nicht möglich nur weil in seinem Pass ein nicht EU-Land steht? Er arbeitet schon jahrelang selbständig in einem EU-Land.
Vielen Dank

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