Hallo zusammen ich habe da mal eine Frage.
Ich lebe in Zürich und habe die B-Bewilligung und heirate eine Frau die in Deutschland lebt und auch nicht mit den Gedanken spielen tut in die Schweiz zu ziehen.
Funktioniert das aso wie wir uns das Denken. Freunde von mir meinen das gibt z.b. P Probleme mit der Steuer das ihr Lohn aus Deutschland mit angerechnet wird?L, stimmt das???
Danke schon mal im voraus.
(Anonym):Wir (Deutsche) sind Juli nun 5 Jahre in der CH. Unsere Tochter ist 2 Jahre alt. Wir haben alle Aufenthaltsbewilligung B.
Ich nehme an im Sommer bekommen wir die C Bewilligung.
Müssen wir dafür etwas tun wie zB Antrag stellen? Bekommt unsere Tochter dann auch C?
Kann mich jemand gut erkláren wie es mit einem lohnpfändung funktioniert? Die Person wo sie es machen müssen hat 4650 fr Lohn. Und 2 kleine Kinder plus eine Frau wo noch nicht arbeitet. Sie sind von kurzem da und die Kinder sind klein. Im Moment bleibt die Frau zu Hause. Sie ist am Arbeit suchen für 20 % weil mehr kann sie nicht. Sie haben keine Familie da für Kinder ev.
sorry mein Deutsch.
Danke wer helfen kann
Mich würde mal interessieren ob jemand hier Erfahrung hat mit der Beschädigung von Strassenschildern beim Rückwerts manövrieren. Neulich war ich Beifahrer als meinem Kollegen in BS auf einem Trottoir dieses Missgeschick passiert ist. Wir sind nach dem Abladen auf den Polizeiposten gefahren und haben das gemeldet. Nach ca. 45 min. Aussage sagte der Polizist: Die Bestandsaufnahme "Beschädigung Strassenschild" wird an das Tiefbauamt weitergeleitet. Da das in ihre Zuständigkeit "BIS AUF WEITERES" fällt.. Weis jemand was jetzt auf meinen Arbeitskollegen zukommt???
Guten Morgen
Habe eine kleine Frage die mich interessiert.
Job habe ich, aber frage mich gerade, was ist, falls ich Arbeitslos wäre. Bin im Stundenlohn angestellt. Nach Vertrag 50%. Arbeite aber sicherlich jeden Monat 60%. Was wäre wenn ich mich Arbeitslos melden müsste? Wir würde dies ausgerechnet werden?
Danke euch
FRAGE:
Kann mir die EL eine Genugtuung aus einem Zivilprozess verrechnen, so das ich dann keine EL mehr bekomme?
ANTWORT:
Ja.
Die Summe aus der Genugtuung stellt ein neues Vermögen dar und wird unter dem Titel Vermögensverzehr bei der Berechnung der EL berücksichtigt.
Wenn die Genugtuungssumme sehr hoch war, dann kann es durchaus sein, dass man eine gewisse Zeit keine oder weniger EL erhält als bisher.
Hallo Miteinander.
Ein Kollege hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben ab 1.Mai. Nun hat sich eine andere Firma bei ihm gemeldet, die ihm ein besseres Angebot gemacht hat. Kann er die Unterschriebene Stelle absagen und bei der neuen mit einem besseren Angebot ab sofort Anfangen ?
PS: Die Firma welche ihm das bessere Angebot gemacht hat ist 30km näher zu seinem Wohnort.
Danke für die Antworten im Vorraus
Frage: Wir wohnen in einer Eigentumswohnung. Der Mieter über uns hat neu direkt über unserem Schlafzimmer Waschmaschiene und Tumbler installiert. Wir sind von den Vibrationen Tag und Nacht gestört. Kann ein Rückbau geltend gemacht werden? Danke für Hinweise, was wir unternehmen können oder eben auch nicht.
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