Di., 06.03.2018 - 15:57
FRAGE:
Kann mir die EL eine Genugtuung aus einem Zivilprozess verrechnen, so das ich dann keine EL mehr bekomme?
ANTWORT:
Ja.
Die Summe aus der Genugtuung stellt ein neues Vermögen dar und wird unter dem Titel Vermögensverzehr bei der Berechnung der EL berücksichtigt.
Wenn die Genugtuungssumme sehr hoch war, dann kann es durchaus sein, dass man eine gewisse Zeit keine oder weniger EL erhält als bisher.
Bundesgerichtsentscheide:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A…
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