Sa., 03.03.2018 - 11:15
FRAGE:
Mein Vermieter hat mir geschrieben, dass ich ab dem nächsten Monat 60 Franken mehr für die Nebenkosten bezahlen müsse. Kann er das verlangen?
ANTWORT:
Nein!
Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die der Vermieter nur auf einen Kündigungstermin hin vornehmen kann und auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen muss (Art. 269d OR). Eine solche Vertragsänderung könnten Sie dann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Quelle:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/f…