Februar 2019

(Anonym):Hallo zusammen, es geht um das Thema Erbvorbezug.
Der Mann meiner Mutter ( mein Stiefvater) ist vor 3 Jahren verstorben und hat sein Vermögen meiner Mutter vererbt. Sie möchte nun einen Teil davon jetzt schon den Kindern (auch mir) weitervererben.
Dazu meine Fragen:
A) Steuerlich: ich weiss, dass es so eigentlich keine Erbschaftssteuer gibt, aber wie ist das mit Vorbezug?
B) Muss dieses zusätzliche Geld als Vermögen besteuert werden?
C) Hat das dann einen Einfluss auf staatliche Prämienverbilligungen?
Vielen Dank... 🙏

(Anonym):Hallo Ihr Lieben.
Ich habe auf Ricardo ein Huawei P20 eingestellt. Jemand hat einen Sofortkauf gemacht und sagt jetzt es wäre aus Versehen gewesen! 😡
Was kann ich da tun?
Vielen Dank für eure Hilfe...

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

(Anonym):Ein Kunde von mir schuldet mir noch Geld ca. Fr. 4000.00 plus Zins plus Betreibungskosten, auf die Betreibung hat er Rechtsvorschlag erhoben, vermutlich um Zeit zu gewinnen. Die Forderungen kann ich belegen, das ist nicht das Problem. Er hat einen Autohandel mit ca. 20-30 teuren Autos und jeweils sehr viel Bargeld auf sich, wie das bei Autohändlern so ist.

Guten Morgen, vor über 1 Monat habe ich aus versehen eine Doppel Zahlung gemacht. Der Online shop hat mich darauf aufmerksam gemacht, und habe meine Bankdaten per Mail gesendet. Das war vor ziemlich genau 1 Monat. Bis heute habe ich noch kein Geld erhalten, habe schon 3 mal nachgefragt, und immer hiess es die Zahlungen werden am Montag ausgelöst. Kann man da etwas machen?

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung