Guten Abend, ich hab die Befürchtung einem Tachomanipultaionsbetrüger auf den Leim gegangen zu sein.
Jetzt meine Frage habe ich Rechtliche möglichkeiten? Habe schon eine Unregelmässigkeit gefunden.
Kann ich einen Prüfbericht des Strassenverkehrsamt beim Strassenverkehrsamt anfordern? Der aktuelle von
2018 fehlt nämlich. Danke schonmal im Voraus
(Anonym):Hallo, ich bin Deutscher, lebe aber seit einigen Jahren in der Schweiz und
möchte nach meinem Tod auch nach Schweizer Recht vererben. Vor drei Jahren
habe ich in Deutschland vor einem deutschen Notar mit meinen Kindern einen
Pflichtteilsverzichtvertrag geschlossen. Sie sollen ihr Erbe erst nach dem
Tod meiner Frau erhalten.
Ist dieser Vertrag auch in der Schweiz gültig
Frage für jemanden vom Bekanntenkreis.
Folgendes ist passiert, mein Bekannter stand mit seinem Auto auf einem Privatparklpatz er sass die ganze Zeit über im Auto drinn. Daraufhin kommt der Mieter des Parklpatzes (wir vermuten es war der Mieter) und ruft den Abschleppdienst ohne ein Wort zu sagen. Das Telefonat wurde um ca 13.01 Uhr gemacht, um 13.04 fuhr mein Bekannter los und war um punkt 13.20 Uhr am Arbeitsplatz. Einen Monat später bekommt er eine Rechnung vom Abschleppdienst über 450.- darauf steht dass der Abschleppdienst um 13.20 Uhr am Abschlepport gewesen sein soll..
(Anonym):Hallo Leute, ich wollte mal kurz fragen, ob man wenn man in ein Club geht ein Stempel bekommen muss auch wenn man das nicht möchte? Das gehört doch zu einer Art Körperverletzung oder? Kann ich das nächste mal sagen, das im Gesetz steht, dass ich auch ohne ein Stempel in den Club darf?
Danke für eure Hilfe. 😊
(Anonym):100% Stelle!
Man hatte 1Wochen unbezahlte Urlaub im Dezember genommen.Chef hatte ab
07.12.2018 bis 21.12.2018 kein Job gegeben.
Danach folgte betriebliche Ferien bis 06.01.2019
Es wurde kein Lohnzettel für Dezember ausgestellt und auf Januar
Lohnnachweis alles als Vorschuß deklaliert+8Urlaubstage abgezogen.
Auszahlung 0.0CHF!
Ist es zu rechtfertigen oder nicht?
(Anonym):Frage zum Wechsel bei Krankenkassen
Folgende Ausgangslage:
Eine Krankenkasse ist im Besitz von Verlustscheinen. Sämtliche laufenden Forderungen sind beglichen, keine weiteren Ausstände vorhanden. Versicherungsnehmer wollte die Grundversicherung wechseln. Krankenkasse unterband den Wechsel mit der Begründung, es seien noch Verlustscheine vorhanden.
Frage: Kann der Versicherungswechsel aufgrund von Verlustsscheinen unterbunden werden?
Bitte gerne mit rechtlicher Belehrung.
Vielen Dank im Voraus.
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