Sa., 02.02.2019 - 10:19

(Anonym):Hallo, ich bin Deutscher, lebe aber seit einigen Jahren in der Schweiz und
möchte nach meinem Tod auch nach Schweizer Recht vererben. Vor drei Jahren
habe ich in Deutschland vor einem deutschen Notar mit meinen Kindern einen
Pflichtteilsverzichtvertrag geschlossen. Sie sollen ihr Erbe erst nach dem
Tod meiner Frau erhalten.
Ist dieser Vertrag auch in der Schweiz gültig

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