Don, 14.02.2019 - 12:47

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

Der Einzelrichter verfügt über die Gesellschaft den Konkurs.
Einige Wochen später wird der Konkurs mangels Aktiven

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