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Glarus

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

(Anonym):Ein Kunde von mir schuldet mir noch Geld ca. Fr. 4000.00 plus Zins plus Betreibungskosten, auf die Betreibung hat er Rechtsvorschlag erhoben, vermutlich um Zeit zu gewinnen. Die Forderungen kann ich belegen, das ist nicht das Problem. Er hat einen Autohandel mit ca. 20-30 teuren Autos und jeweils sehr viel Bargeld auf sich, wie das bei Autohändlern so ist.

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

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