hallo zusammen, ich hab eine frage bezüglich selbstbehalt bei fahrzeugen. und zwar hat unser mitarbeiter beim retourfahren bei einem kunden den zaun umgefahren. es ist ein sachschaden entstanden. (auto und zaun) darf ich (unternehmer) den schaden (selbstbehalt) auf den mitarbeiter abwälzen? wenn ja nach welcher grundlage?
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hallo zusammen, ich hab eine frage bezüglich selbstbehalt bei fahrzeugen. und zwar hat unser mitarbeiter beim retourfahren bei einem kunden den zaun umgefahren. es ist ein sachschaden entstanden. (auto und zaun) darf ich (unternehmer) den schaden (selbstbehalt) auf den mitarbeiter abwälzen? wenn ja nach welcher grundlage?