Di., 27.09.2016 - 23:02
Geht um gütertrennung und es geht darum das die ehefrau eine abtrittserklärung unterschrieben hat. Da der besitzer im gefängnis sitzt.
Es geht um einen hund der durchs veterinärsamt beschlagtnahmt worden ist. Nun fächtet der besitzer dies han. Liegt ca 1,5 jahre schon zurück.
Er hat den hund schon vorher im besitz gehabt. Dan hat er geheiratet. Kam dan ins gefängnis.
Der tierschutz hat dort kurze zeit später einen schutzwelpen abgeholt wegen vernachlässigung.
Der Tierschutz schaltete das Vererinäramt ein da eben noch ein hund( der vom gefängnisinsassen) war.
Sie haben der Ehefrau auflagen verordnet und haben kontroll besuche gemacht. Beim letzten kontrollbesuch am 22.4.15 wurde der Hund vor Ort durch das vetamt beschlagnahmt. Die Ehefrau hat eine verzichtserklärung unterschrieben.
Am 25.4.15 habe ich den Hund zu mir geholt. Habe einen schutzvertrag mit dem Tierschutz und die absegnung vom vetamt.
Nun möchte der (vor) besitzer den hund einklagen da dieser laut seinem anwalt ilegal fremdplatziert wurde da eine gütertrennung bestand.
Hätte er echt chancen nun durch zu kommen??