Mi., 28.09.2016 - 20:14

Also es geht um folgendes. Anfang 2014 wurde ich Schwanger und konnte da ich eine Risikoschwangerschaft hatte KK Prämienverbilligung beantragen, da ich kein Einkommen hatte. Da mein Sohn allerdings behindert ist arbeitete ich bis zum Juni diesen Jahres nicht. Anfang des Jahres füllte ich ganz normal die Verbilligung wieder aus. Im Juni diesen Jahres meldete ich mich dann von nicht erwerbstätig zu Selbstständig, wie verhält sich das jetzt mit dem Antrag ? Muss ich das beim Amt melden ? Oder sehen die das automatisch ? Danke Dir

Kantom schwyz

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