Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine frage.
Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frage.
Ist es so das er ohne bewilligung und ohne grund eine kamera aufstellen darf für den zweck zur überwachung des grundstücks? Muss das im normalfall nicht noch ausgeschildert werden?
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Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frag
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Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine frage.
Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frage.
Ist es so das er ohne bewilligung und ohne grund eine kamera aufstellen darf für den zweck zur überwachung des grundstücks? Muss das im normalfall nicht noch ausgeschildert werden?