Mi., 21.09.2016 - 21:16

Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine frage.
Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frage.
Ist es so das er ohne bewilligung und ohne grund eine kamera aufstellen darf für den zweck zur überwachung des grundstücks? Muss das im normalfall nicht noch ausgeschildert werden?
Das problem ist das es nicht sicher ist ob diese kamera auf sein grundstück gerichtet ist oder eben auch auf den öffendlichen spielplatz.
Was kann und darf ich rechtlich dagegen unternehmen?
Ich weiss ja nicht was mit den bildern geschieht, wenn die kinder auf dem spielplatz spielen.
Was würdet ihr mir raten.
Danke für eure tipps.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage