Mi., 28.09.2016 - 11:13
Guten Morgen Ich habe eine Frage.
Eine gute Kollege von mir hat ihr in der Schweiz eine stille Lohnpfändung. Die ganze Familie und drei Kinder sind ausgewandert nach Deutschland. Um das Existenzminimum zu berechnen brauchen sie Betreibungsamt Mietvertrag krankenkassenvertrag und diverse Unterlagen aus Deutschland. Aber die Ämter in Deutschland haben ihm mitgeteilt dass er diese Dokumente nicht in die Schweiz zeigen dürfte dass er sich wegen Datenschutz haftbar macht.
Jetzt frage ich mich aber wie er dem Betreibungsamt klar machen kann welche Auslagen sie in Deutschland haben damit man ihnen das Existenzminimum ausrechnen kann ohne dass sie sich strafbar machen.
Und die zweite Frage ist wie lange kann die Schweiz der Lohn pfänden von ihr?