Hallo zusammen,

Mein Mann und ich möchten im 2021 aus unserer Wohnung ausziehen.
Beim Einzug 01.08.19 wurde die gesamte Wohnung von fern vorherigen Mietern gestrichen. Dir Vermieter haben uns gesagt alle die ausziehen egal wie lang sie da gewohnt haben müssen die Wohnung streichen.
Jetzt hab ich vor kurzem im Internet gelesen dass Vermieter das gar nicht verlangen dürfen.
Es gibt stellen an den Wänden wo ich sicher streichen würde aber die gesamte Wohnung ist meine Motivation nicht sehr gross wenn es nichts sonst zu beanstanden gibt.

(Anonym): Nach der trennung bin ich ausgezogen (notwendig wegen agressionen usw) die miete wird aber bis zur kündigung weiter bezahlt.
Nun hat er eine neue die schon bei ihm eingezogen ist.
Was kann man da machen?
Er behauptet seine neue bezahlt keinen rappen...

Vielen dank für eure hilfe

Liebe Mitglieder

Ist es Pflicht, dass ein Arbeitgeber bei Ferienbewilligung Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern bevorzugen MUSS oder ist das eine Moral gegenüber den Arbeitnehmern?
Falls ja, OR Artikel bzw. ArG Artikel wäre hilfreich.
😊

(Bis wann zählen Schulpflichtige Kinder? Inkl. oder exkl. Lehre?)

(Anonym): Hallo zusammen
Wenn ich beim Friedensrichteramt eine Festellungsklage einreiche, ist eine eingescannte Unterschrift gültig oder muss die Klageschrift eine originale, eigenhändige Unterschrift aufweisen?

(Anonym):Hallo.

Wir haben ein Sofa gekauft nd lifern lassen. Von über 1'000 CHF.-

Am 26.09.2019 wurde es gelifert.
Beschädigt merere rise.

Nach langer Hin und Her wollten sie uns ein Gutschein von 250.- geben was wir nicht Alzeptierten.
Dann einigten wir uns das wir ein neues Sofa bekommen.

Heute morgen gelifert. Auch total verkratzt der ganze Stoff.

Kann ich das Geld zurück verlangen???

(Anonym):Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Liebes Rechtsforum

Seit Ende September 2019 bin ich krankgeschrieben.
Im Oktober 2019 beschliesst die Trägerschaft einer Kette meinen Arbeitsort auf Ende Januar 2020 zu schliessen und kündet daraufhin innerhalb der betrieblichen Kündigungsfrist (3 Monate) meinen Mitarbeiter_innen.

Da ich mich in meinem 5. Dienstjahr befinde, beträgt meine Sperrfristzeit bei Krankheit 90 Tage. Somit ist sie Ende Dezember 2019 abgelaufen.

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