Mo., 20.01.2020 - 16:15

(Anonym): Hallo zusammen
Wenn ich beim Friedensrichteramt eine Festellungsklage einreiche, ist eine eingescannte Unterschrift gültig oder muss die Klageschrift eine originale, eigenhändige Unterschrift aufweisen?

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage