Arbeit

Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeit

Guete tag zemme.
I bin sit em dezember arbetslos. Ha mi ufem rav agmolde. Nur chumi kei taggeld über wel min ehemolige arbetgeber d arbetgeberbeschinigung ned usfülle wil.
D arbetslose kasse het jetzt strafazeig gege ihn gstellt und wartet wider ap. Sit 3 wuche schlofi bi mine eltere han aber vorher inere andere gmeind gwohnt. Und mini schrifte so wie post adresse isch alles no dete. Bi nur dete weg welli vorher no mitem.ex zemme gwont ha.

(Anonym):Guten Tag

Lohn kommt nicht

Ich bin verzweifelt.Ich 30 neine Frau ist 36.Wir sind seid 8 Jahren
verheiratet.Wir hatten es nicht immer leicht,aber wir haben gekämpft.In all
den Jahren nicht 1 Mahnung erhalten.

(Anonym):Grüezi

Aus wirtschaftlichen Gründen wegen Personalabbau wurde mir fristgerecht gekündigt.
Ich bin unter 40 und erst ein Jahr in diesem Betrieb.
Nun haben mir mehrere Leute gesagt, ich soll eine Abfindung verlangen und sonst etwas frech mit dem Verband “drohen”, da für mich ja jetzt auch mehr Umstände entstehen und sie mich ja als gute Mitarbeiterin sehen.

Wie stehen meine Chancen?

HR Profi

Hallo meine Lieben

Wie lange hat man das Recht ein neues Arbeitszeugnis zu verlangen wen man erst spät feststellt,dass es unpassende Sätze drin hat die nicht ganz der Wahrheit entsprechen? Ein Zeugnis muss ja Wohlgewollt und der Wahrheit entsprechen.

Guten Abend,
Ich habe folgende Frage:

Ich beende zum 31.7. meine Anstellung (mein Zweitjob auf Stundenlohnbasis) und habe das Austrittsformular bekommen wo man auch angeben kann ob der Ausstiegsbetrag an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen werden soll,oder ob man es aufs private Konto ausgezahlt haben möchte.
Dazu steht dort, das dies geht wenn "die Austrittsleistung weniger als mein Jahresbeitrag beträgt"

1. Was ist mein Jahresbeitrag?
und
2. welche Auswirkungen hat dies auf meine sozialen Leistungen später?

(Anonym):Guten Tag.
Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Betrieb (50% Einsatz).
Wir sind 18 Frauen und unser Chef will ab nächstes Jahr Quartalferien einführen.
Das heisst er entscheidet wer im 1.Quartal 2. Quartal etc. die Ferien beziehen muss.
Meine Frage, ist das rechtlich erlaubt?
Danke für die Antwort

Bezüglich Arbeitsrecht habe ich eine Frage..
Bis 29. Oktober 2017 habe ich bei einer Gemeindekanzlei als Sachbearbeiterin gearbeitet. Ab 30. Oktober 2017 bis 31. Mai 2018 bin ich infolge eines Burnouts krankgeschrieben.
Die Kündigung habe ich Ende Februar erhalten und bin ab Juni 2018 arbeitslos.

Auf der letzten Lohnabrechnung wurden mir 3.5 Ferientage vom letzten Jahr ausbezahlt. Im Jahr 2018 wurden mir sämtliche Ferien gestrichen.
Gemäss Personalreglement wird eine Kürzung von 1/12 der Ferien nach drei Monaten Krankheitsausfall im Kalenderjahr gemacht.

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