Liebe Mitglieder
Ich brauche eure Hilfe im Bereich Gesetzeslage am besten mit Verweis auf den genauen Absatz und Artikel.
Eine Freundin von mir ist momentan in der Klinik.
Sie hat einer Mitpatientin eine Sprachnotiz geschickt, ob sie den Urin von ihr für die UP (Urinprobe) verwenden könnte.
Die Mitpatientin war ganz ausser sich und droht ihr nun, dies der Pflege mit zu teilen.
Es wäre Aussage gegen Aussage, zudem ist es ja nicht dazu gekommen.
Wie steht es mit der Rechtsgrundlage?