So., 23.08.2020 - 19:00
Schönen Sonntagabend allerseits
Ich habe meine aktuelle Wohnung (Haus) gekündigt und ziehe in 2 Wochen aus. Der Mietvertrag läuft noch bis 30.09.2020.
Es ist klar, dass ich in einem gewissen Rahmen das Objekt nun dem Vermieter zugänglich machen muss, wenn er es potenziellen neuen Mietern zeigen möchte. Da stell ich mich auch gar nicht quer.
In welchem Ausmass kann er aber über meine Zeit verfügen? 2-3 Besichtigungen an verschiedenen Tagen pro Woche scheinen mir den zumutbaren Rahmen nun doch etwas zu sprengen. Ich stecke mitten in den Umzugsvorbereitungen und kann meine Verpflichtungen nicht dauernd nach seinen Bedürfnissen richten. Ausserdem habe ich zeitweise auch abends Kundschaft zu Hause und möchte nicht, dass der Vermieter und die Interessenten alleine das Haus besichtigen. Besonders, seit er beim letzten Mal diverse Schränke (Küche, Eingang ungefragt geöffnet hat) Gibt es hier eine Richtlinie?
Wie gesagt, dass ich dem Vermieter Zugang verschaffen muss, ist klar. Mir geht es nur um das Ausmass und die Häufigkeit.
Danke für Eure Einschätzung und Antwort.