Wissensfrage respektive
Bitte um juristisch korrekte Antworten:
1. duerfen PatientInnen im Spital mit Betreibungshandlungen (schriftlich oder persoenlich von Inkassoeintreibern) 'belaestigt' werden?
2. Das 'staatliche' Vorgehen von Glaeubigern ist im SchKG geregelt, aber wie steht es mit den privaten Inkassobueros: Muessen sich Schuldeintreiber als solche zu erkennen geben oder koennen Sie inkognito gegen den/die Schuldner vorgehen?
Merci jetzt schon fuer Eure Antworten.