November 2017

FRAGE:
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben gekündigt. Sollte er das Einschreiben nicht abholen, ist die Kündigung dann trotzdem gültig? Habe per SMS noch darauf hingewiesen, dass ich die Kündigung abgeschickt habe und eine Woche im voraus am Telefon gesagt das ich künden will.
ANTWORT:
Ja,
er wird noch 7 tage auf der Post aufbewahrt um abgeholt zu werden, falls jemand in den Ferien ist oder so. Für dich wichtig ist das Datum der ersten Zustellung.
Da gab es letztens im 20 Minuten ein Bericht über einen aktuellen Bundesgerichtentscheid.

FRAGE:
Ich arbeite als Nachtwache in einem Betrieb.
Nun hab ich erfahren, das wenn ich Urlaub habe ich keine Zulagen erhalte.
Jemand hat mir aber gesagt, das es bei andauernder Nachtschicht so ist, das man trotzdem die Zulagen erhält.
Stimmt das?
ANTWORT:
Ja.

Guten Abend 6
Danke zuerst für die Aufnahme. Zu meiner frage: Mein Freund wohnhaft in jamaica kommt bald in die Schweiz und wir werden dann heiraten. Muss er die Papiere auf deutsch übersetzen lassen? Oder genügt es auf english? Bin wohnhaft im Kanton Zürich. Danke schon im Voraus für Ihre Antwort.
Lg Nicole

(Anonym):Guten Morgen.
Ich besitze eine grössere Sammlung mit Porzellanpuppen und mit 69 Jahren ist es für mich an der Zeit einiges Los zu werden. Ich möchte nun gerne einiges Privat verkaufen.
Da ich einige wirklich sehr teure Puppen habe und ich die Geschäfte über meine Bank laufen lasse, können sich schnell 40`000.-- auf meinem Konto ansammeln.
Kann das Steueramt dann auch von diesem Geld etwas einforden ?

Danke Euch für wertvolle Tipps

(Anonym):Guten Tag Herr Schweng

Dürfte ich Sie bitten folgendes im Rechtsform Schweiz anonym zu posten?

Danke ihnen

Hallo zusammen

Brauche einen Rat für mich.

Ich habe eine Vertrag als Gruppenleiterin

2jahre später bekam ich eine Vereinbarung fr eine Schule (Weiterbildung) darin steht das ich wärend der zeit der Weiterbildung Stv leitung bin.
Zur zeit arbeite ich nur als Gruppenleitung
Ich bin noch bis ende 2018 in der Weiterbildung

Heute ein Gespräch mit meinem Vorgestzen:

FRAGE:
Was ist Cyber-Mobbing und was kann man dagegen tun?
ANTWORT:
Cybermobbing ist kein jurustischer Begriff und schwer zu fassen, denn wo fängt Cyber-Mobbing an und wo hört es auf?
Es gibt allerdings strafbare Handlungen, die oft in Zusammenhang mit
Cyber-Mobbing auftreten, gegen die man vorgehen kann.
Unter anderem:
Art. 143 StGB Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
Art. 144 StGB Datenbeschädigung
Art. 147 StGB Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
Art. 156 StGB Erpressung