FRAGE:
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben gekündigt. Sollte er das Einschreiben nicht abholen, ist die Kündigung dann trotzdem gültig? Habe per SMS noch darauf hingewiesen, dass ich die Kündigung abgeschickt habe und eine Woche im voraus am Telefon gesagt das ich künden will.
ANTWORT:
Ja,
er wird noch 7 tage auf der Post aufbewahrt um abgeholt zu werden, falls jemand in den Ferien ist oder so. Für dich wichtig ist das Datum der ersten Zustellung.
Da gab es letztens im 20 Minuten ein Bericht über einen aktuellen Bundesgerichtentscheid.
FRAGE:
Ich arbeite als Nachtwache in einem Betrieb.
Nun hab ich erfahren, das wenn ich Urlaub habe ich keine Zulagen erhalte.
Jemand hat mir aber gesagt, das es bei andauernder Nachtschicht so ist, das man trotzdem die Zulagen erhält.
Stimmt das?
ANTWORT:
Ja.
Guten Abend 6
Danke zuerst für die Aufnahme. Zu meiner frage: Mein Freund wohnhaft in jamaica kommt bald in die Schweiz und wir werden dann heiraten. Muss er die Papiere auf deutsch übersetzen lassen? Oder genügt es auf english? Bin wohnhaft im Kanton Zürich. Danke schon im Voraus für Ihre Antwort.
Lg Nicole
(Anonym):Guten Morgen.
Ich besitze eine grössere Sammlung mit Porzellanpuppen und mit 69 Jahren ist es für mich an der Zeit einiges Los zu werden. Ich möchte nun gerne einiges Privat verkaufen.
Da ich einige wirklich sehr teure Puppen habe und ich die Geschäfte über meine Bank laufen lasse, können sich schnell 40`000.-- auf meinem Konto ansammeln.
Kann das Steueramt dann auch von diesem Geld etwas einforden ?
Danke Euch für wertvolle Tipps
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