Mi., 01.11.2017 - 10:43

FRAGE:
Ich habe am 23.12.2016 die wohnung eingeschrieben gekündigt. Sollte er das Einschreiben nicht abholen, ist die Kündigung dann trotzdem gültig? Habe per SMS noch darauf hingewiesen, dass ich die Kündigung abgeschickt habe und eine Woche im voraus am Telefon gesagt das ich künden will.
ANTWORT:
Ja,
er wird noch 7 tage auf der Post aufbewahrt um abgeholt zu werden, falls jemand in den Ferien ist oder so. Für dich wichtig ist das Datum der ersten Zustellung.
Da gab es letztens im 20 Minuten ein Bericht über einen aktuellen Bundesgerichtentscheid.

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