November 2017

Frage: am 18.8.17 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich habe dies meinem Arbeitgeber gemeldet. Die Dame vom HR meinte Sie schicke mir die Unterlagen betreff Kindergeld ect. Bis jetzt habe ich immer noch nichts erhalten, und am Tel werde ich verdröstet mit "die Unterlagen wurden verschickt oder die Zuständige ist nicht da und irgendwie hat eigendlich keiner eine Ahnung.. musste allein die Adressänderung schon 4× durchgeben bis die Lohnabrechnung nach Hause geschickt wurde ?...

wir haben bis mitte august im EKZ Strom gebiet gewohnt, nun in den stadt werken winterthur. ich habe nie eine abrechung oder mahnung gekriegt nun hab ich heute die letzt mahung zahlbar innert 7 tagen bekommen. und die androhung auf ein prepayzähler, kann das ekz den städtischen werken winterthur den auftrag geben mir ein stromzähler zu montieren ? oder geht es nicht weil es zwei anbieter sind ? lieben dank

FRAGE:
Darf ein Arbeitgeber mit dem neuen Arbeitnehmer 6 Monate Probezeit vereinbaren? Danke für Antworten.
ANTWORT:
Jein.
Im privatrechlichen Bereich 3 sind es maximal Monate nach Art. 335b OR, ausser es handelt sich um einen Lehrvertrag, dann maximal 6 Monate nach Art. 344a Abs 4 OR.
Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit nach Art. 335b Abs. 3 OR.

FRAGE:
Kann das Betreibungsamt die Halbwaisenrente vom Sohn einer Schuldnerin pfänden?
ANTWORT:
Nein.
Halbwaisenrente wie Kinderalimente dürfen nicht angerechnet werden, da ist sich das Bundesgericht einig.
In den meisten Fällen, in den es um Alimenten / Kindergelder geht, verweist das Bundesgericht auf ein Urteil aus dem Jahre 2005.

(Anonym):Lieber Robert
Könntest du bei „Rechtsforum Schweiz“ einen anonymen Beitrag von mir stellen? Ich weiss nicht ob der Mitbetroffene auch in der Gruppe ist und würde gerne die Frage dennoch in der Gruppe anonym stellen.

Situation:
Ein Treuhandbüro braucht für ein Wegrecht für den Eintrag in das Grundbuch eine Vollmacht von allen Parzellen!

Das Schreiben ist nun bei uns eingetroffen. Leider ist der Name auf der Vollmacht falsch geschrieben!

Frage:
Ist dieses Dokument nun nicht gültig? Da der Familienname auf dem Dokument falsch geschrieben ist?
Wir dürfen ja nicht einfach einen Buchstaben durchstreichen, oder?

Besten Dank für Euer Feedback!

Hallo

Anonyme Fragestellung für die FB Rechtsgruppe:

Schwangere Arbeitnehmerin im Aussendienst tätig wurde per Sofort Freigestellt, nicht gekündigt.
Darf der Arbeitgeber das ohne vorwarnung oder ein persönliches Gespräch vorher bzw darf er die Arbeitnehmerin überhaupt per sofort Freistellen?

Danke & LG

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