Thurgau
Thurgau
(Anonym):Liebe Mitglieder
(Anonym):Hallo, meine frage bezieht sich auf die sozialhilfe. Ich werde seit längerem unterstützt und bemühe mich und mache alles mit was sie verlangen. Nun bin ich seit mitte märz in einem Integrationsprogramm.
Wie sieht es da eigentlich mit urlaub aus? Der betrieb macht 2 wochen ferien. Kann mir in dieser zeit der urlaub verweigert werden? Laut der fürsorge steht mir kein urlaub zu. Wie ist das?
Ist ja nicht so dass ich wegfahren will. Sondern nur ein paar tage zuhause ausspannen möchte.
Danke für die hilfe
Och hoffe, ihr könnt mir mal helfen.
Es geht um einen Gartenumbau. Wo finde ich, ab welchen Umbauten eine Bewilligung notwendig ist, und an wen man sich in welcher Form wenden muss, um einen Umbau ohne Bewilligung anzuzeigen. Welche Fristen gelten?
Wäre Kanton TG.
Vielen Dank schon mal
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