Don, 27.02.2020 - 14:34
(Anonym): Guten Tag
Meine Tochter kam im Mai 2016 zur Welt. Im Dezember 2016 haben der KV und ich einen Unterhaltsvertrag erstellen lassen.
Im Januar 2017 haben wir uns getrennt,seit da bekomme ich die Alimente vom Sozialamt bevorschusst. Wegen immer wiederkehrenden und Bedrohungen etc.habe ich irgenwann die Kesb eingeschaltet und seit Juni 2019 zeigt der KV kein Interesse mehr dran unser Kind zu sehen. (Geteiltes Sorgerecht)
Ich habe einen neuen Partner, mit dem ich seit anfang diesen Jahres auch zusammen wohne.
Der KV ist jetzt anscheinend ausgewandert... Wie sieht das aus bezgl. Alimenten? Ich habe einen Nettolohn (inkl. KZL) von knapp 3'100 CHF und bin darauf angewiesen. Mein Partner studiert und kann sich nicht an der Miete beteiligen. Wie sieht das aus? Erhalte ich die Alimente trotzdem bevorschusst auch wenn der KV nicht mehr in der Schweiz lebt? Die nächste Revivion ist im Mai. Kann es sein, dass diese nicht mehr bewilligt wird?
Vielen Dank schon im Voraus für hilfreiche Antworten...