Mi., 03.03.2021 - 11:21

(Anonym): Angaben:
2019 verstirbt Mutter
2021 verstirbt Vater
Kinder:
1 Tochter
1 Sohn

Sachverhalt:
Vater hinterlässt ein Testament. Die Tochter wird als Erbin eingesetzt und Sohn wird auf den Pflichteil als Vermächtnisnehmer eingesetzt. Ein Willensvollstrecker ist mit der Aufarbeitung und Verteilung des Erbes beauftragt.

Tochter hat seit 2000 immer wieder Barbeträge erhalten. (Hausbau / Schwimmbad / Autozuschuss / Ferien usw.)

Der Willensvollstrecker besorgt auf meinen Wunsch, sämtliche Bankauszüge, Steuerunterlagen. Haus und Fahrzeuge sollen noch geschätzt werden.

Vermögen:
Haus mit Hypothek CHF 300000.-
Grundstück und Haus ca. CHF 1000000.-
Barvermögen CHF 260000.-
Fahrzeuge CHF 20000,-
Inventar wurde nicht aufgenommen
Wertsachen seien keine Vorhanden bzw. durch den Erblasser bereits verkauft worden

Fragen:

1. Welche Rechte und Pflichten hat der Sohn?
2. Welche wichtigen Unterschiede gibt es zwischen Erben und Vermächtnisnehmer?
3. Welche Fristen sollten beachtet werden?
4. Kann ein Sohn vom Erben zum Vermächtnisnehmer abgestuft werden?
5. Welche Schritte und Vorgehen werden empfohlen?
6. In welcher Frist muss das Vermächtnis ausbezahlt werden
7. Darf die Tochter bereits Inventar der Wohnung veräussern? (noch keine Einigung oder Zusammenstellung des Nachlasses)
8. Allgemeine Tipps?

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