Hallo
Ich hab eine Frage und hoffe hier eine Lösung zu finden.
Ich hab via Ricardo vor 8 Wochen ein Occasion Geschwisterwagen gekauft und persönlich abgeholt und bar sofort gezahlt.
Der Wagen war etwas schmutzig aber sonst optisch ok.
Nach ca. 4 Wochen nach dem Kauf als wir den Kinderwagen erstmals benutzten mussten wir feststellen das die Vorderräder vibrieren ( Höhenschlag)
Verkäufer händigte mir auch noch zusätzlich Kaufbeleg aus und garantierte mündlich das alles tip top sei. Kinderwagen will ich so nicht weiter benutzen .
Guten Abend liebe Mitglieder
Ich habe im Mai meiner ehemaligen Arbeitgeberin eine Mail geschrieben, dass ich gerne eine Korrektur des Zeugnisses haben möchte - vor allem, dass sie meine Arbeiten welche ich gemacht habe, notiert und aufzählt.
Bis heute meldet sie sich nicht. Nimmt das Telefon mir nicht ab.
Wie kann ich dagegen vorgehen? Eingeschriebenen Brief mit Frist schicken?
Wie sieht das rechtlich aus?
Guten Abend
Gerne würde ich erfahren wie das mit untermiete ist.
Wie viel darf man vom unternieter velangen?
Laut mirterverband 10% ist dies so? Finde leider keinen artikel.
Wen zuviel bezahlt wurde hat der mieter das anrecht was er zu viel bezahlt hat wieder zurück zu vordern?
Und darf eine Kaution im
Nachhinein verlangt werden?
Danke euch
(Anonym):Ich habe vor 6 Jahren ein Grunddtück Geerbt darauf befindet sich ein kleines Boot. Habe den Besitzer ausfindig gemacht und 3 Eingeschriebene Briefe zur abholung geschickt. Leider ohne erfolg. Das Boot ist seit ca. 15 jahren auf dem Grundstück. Was kann ich machen?
Guten Abend
Frage hatte Heute einen Gebühren Parkplatz genutzt. Der Ticketautomat war bei ankunft ausser Betrieb. Keine Tel. Nummer zum meldung machen.Habe Foto von Automat gemacht.
Als ich zurück kam hatte ich eine Busse. Muss ich die Bezahlen?
Liebe grüsse
Hallo zusammen
Ich habe einige Punkte im Bereich Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Mir hend verwanti in Frankreich welchi leider vor knapp eim johr verstorbe sind. Eigentlich sett ihres Testament noch 6 mönet usgführt worde si was leider nöd de Fall gsi isch.
Kennt sich do wer us mit internationalem Erbrecht wo mir Vlt via pn einigi froge chönnt beantworte?
Weiss nöd obs extra kompliziert si mue will si doppelbürgerin gsi isch und in frankrich und schwiz es Konto gha het. Uf jedenfall isch si in frankrich gstorbe und dawält in frankrich wirket uf mi nöd korrekt.
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