Mo., 07.08.2017 - 19:21
Guten Abend
Gerne würde ich erfahren wie das mit untermiete ist.
Wie viel darf man vom unternieter velangen?
Laut mirterverband 10% ist dies so? Finde leider keinen artikel.
Wen zuviel bezahlt wurde hat der mieter das anrecht was er zu viel bezahlt hat wieder zurück zu vordern?
Und darf eine Kaution im
Nachhinein verlangt werden?
Danke euch