Rechtliches....
Die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
Ein Ehemann wollte sich von seiner Noch-Ehefrau scheiden lassen. Dementsprechend reichte der Ehemann am 20. März 2013 am Bezirksgericht Liestal eine Scheidungsklage ein. In der Einigungsverhandlung schlossen die Parteien eine Teilvereinbarung, welche vorsah, dass die elterliche Sorge der Mutter alleine zugeteilt werde. Mit Urteil vom 20. August 2015 schied das Gericht die Ehe und genehmigte die Teilvereinbarung, mithin wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
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Ein Ehemann wollte sich von seiner Noch-Ehefrau scheiden lassen. Dementsprechend reichte der Ehemann am 20. März 2013 am Bezirksgericht Liestal eine Scheidungsklage ein. In der Einigungsverh
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Die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
Ein Ehemann wollte sich von seiner Noch-Ehefrau scheiden lassen. Dementsprechend reichte der Ehemann am 20. März 2013 am Bezirksgericht Liestal eine Scheidungsklage ein. In der Einigungsverhandlung schlossen die Parteien eine Teilvereinbarung, welche vorsah, dass die elterliche Sorge der Mutter alleine zugeteilt werde. Mit Urteil vom 20. August 2015 schied das Gericht die Ehe und genehmigte die Teilvereinbarung, mithin wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen.