Hallo liebe Community.
Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht und nicht zu erkennen ist, wer das unterschrieben hat, sowie auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben wird!?
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Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht
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Hallo liebe Community.
Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht und nicht zu erkennen ist, wer das unterschrieben hat, sowie auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben wird!?