Sa., 18.11.2017 - 22:51
Hallo liebe Community.
Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht und nicht zu erkennen ist, wer das unterschrieben hat, sowie auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben wird!?