Eine sehr gute Freundin von mir und Ihr Mann möchten sich scheiden lassen. Soweit sind sich Beide einig mit allem und es gibt keine Streitpunkte.
Das Bezirksgericht Meilen besteht aber nun darauf das eine Vorzahlung von 1300.- Franken an die Scheidungskosten geleistet werden muss, ansonsten wird die Scheidung nicht durchgeführt.
Da Beide gemeinsam (weil noch geheiratet) knapp über dem Existenzminimum liegen kann Sie (und auch er) keine finanzielle Hilfe beim Sozialamt bekommen. Nach der Scheidung sieht das dann natürlich anders aus - Aussage Sozialamt.