Mietauto oder vermieter Wagen:
Wer haftet da für Parkbussen etc.
Offenbar reicht der Vermieter einfach die Adresse des Mieters weiter und der soll sich dann drum kümmern.
Ich würde erwarten, dass primär der Halter(Vermieter) gegenüber Dritten haftbar ist und dann im Innenverhältnis selber den betrag vom Mieter einfordern muss.
Bzw kenne ich das aus den USA dass man ja genau darum seine Kreditkarte hinterlegen muss, dass der Vermieter allfällig eintrudelnde Bussen noch verrechnen kann.