Don, 13.02.2020 - 19:02

Hallo zusammen. Ich habe da mal eine Frage in Sachen kesb:

Mein Vater ist nach Thailand ausgewandert. Er ist voll handlungs- und geschäftsfähig. Meine Mutter lebt in der Schweiz in einem Pflegeheim. Er ist 80, sie 92.

Ist die kesb noch berechtigt, über meinen Vater eine Verfügung zu erlassen bzw. eine Eheschutzmassnahme einzuleiten um das Vermögen zu teilen? Die kesb will dann seine Beistandschaft aufheben. Wenn ich richtig informiert bin, kann die kesb aufgrund seiner Abmeldung in der Schweiz und Anmeldung in Thailand nichts mehr verfügen. Thailand ist auch nicht Vertragspartner des Haager Abkommens.

Wer weiss die Antwort? Vielen Dank für Eure Mitarbeit.

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