Don, 13.02.2020 - 09:52
Mietauto oder vermieter Wagen:
Wer haftet da für Parkbussen etc.
Offenbar reicht der Vermieter einfach die Adresse des Mieters weiter und der soll sich dann drum kümmern.
Ich würde erwarten, dass primär der Halter(Vermieter) gegenüber Dritten haftbar ist und dann im Innenverhältnis selber den betrag vom Mieter einfordern muss.
Bzw kenne ich das aus den USA dass man ja genau darum seine Kreditkarte hinterlegen muss, dass der Vermieter allfällig eintrudelnde Bussen noch verrechnen kann.
Ich finde im SVG finde ich unter Art 58 Abs 4:
"Für das Verschulden des Fahrzeugführers und mitwirkender Hilfspersonen ist der Halter wie für eigenes Verschulden verantwortlich."
Da geht es aber vor allem um Unfall etc.
Wie ist das auszulegen?