(Anonym): Guten Tag.
Ich habe eine komplexe Frage betreffend einer Aktiengesellschaft.
Der Mehrheitsaktionär tritt als Verwaltungsrat zurück und wählt einen anderen.
Kann die Person alleine in Handelsregister mit Unterschrift zu zweien platziert, oder muss eine zweite Person mit Unterschrift zu zweien mit registriert werden.
Muss die Wahl dann beurkundet werden oder reicht einfach eine Mutation in Handelsregisteramt?
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Kann die Person alleine in Handelsregister mit Unterschrift zu zweien platziert, oder
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(Anonym): Guten Tag.
Ich habe eine komplexe Frage betreffend einer Aktiengesellschaft.
Der Mehrheitsaktionär tritt als Verwaltungsrat zurück und wählt einen anderen.
Kann die Person alleine in Handelsregister mit Unterschrift zu zweien platziert, oder muss eine zweite Person mit Unterschrift zu zweien mit registriert werden.
Muss die Wahl dann beurkundet werden oder reicht einfach eine Mutation in Handelsregisteramt?
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