Mi., 22.08.2018 - 16:38

Hallo miteinander
Ich hoffe die Frage ist zu beantworten:

Ausschaffung von S in die CH
Eine mir nahestende Person mit minderjährigem Kind (beide CH) wird heute von Schweden in die Schweiz ausgeschafft, resp. "eingeliefert"
Dies passierte, da sich erwähnte Person in den letzten 2 Jahren weder um eine Arbeit noch folglich um eine Aufenthaltserlaubnis gekümmert hat. Hauptsächlich aber darum, da sie sehr schwer krank wurde (Ergebnis ungewiss) und die vergangenen, resp.folgenden ärztlichen Behandlungen sehr teuer sind und die schwedische Regierung nicht mehr für die Kosten aufkommen wird.
Wird sie ohne weiteres aus dem Flughafen laufen können und muss/darf sich selber um Unterkunft etc. kümmern? Oder wird sie am Flughafen von der Behörde und KESB "empfangen" und die kümmern sich ums weitere Vorgehen? Weil ja ein minderjähriges, schulpflichtiges Kind involviert ist.
Oder gilt hier gar nicht das CH-Gesetz?
Wäre froh um fundierte Antworten. Merci.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage