August 2018

Guten Abend zusammen

Ich habe unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist mein Arbeitsverhältnis per 31. August 2018 gekündigt. Ich arbeite noch diese sowie die nächste Woche. Danach habe ich noch eine Woche Ferienanspruch. Der Arbeitgeber hat bis jetzt den Lohn immer am 17ten des Monats ausbezahlt. Heute habe ich munkeln gehört, dass er mir, aufgrund der Kündigung, erst per 31. August 2018 ausbezahlt wird.

(Anonym):Verleumdung/Rufmord

Guten Morgen
Zu dem Thema hätte ich folgende Fragen:
Wie lange nach dem Vorfall kann man Anzeige erstatten?
Gibt es auch noch andere Mittel um dem einhalt zu gebieten und eventuell eine Richtigstellung/Entschuldigung zu verlangen?
Was passiert falls ich eine Anzeige mache?

Ich möchte keine Beweise hier angeben, sind jedoch vorhanden.

Guten Abend. Habe Fragen zum Thema copyright, ich habe ein Facchkundebuch geschrieben, bin mir aber wgem den verwendeten Bilder nicht sicher.
Möchte einfach nicht, dass jeder mein Bich nehmen darf?
Kenne mich da leider überhaupt nicht aus.
Danke vielmals

Frage zu Zollgebühren einer .ch Firma

Ich habe bei tensticker.ch Sachen bestellt und per Sofortüberweisung bezahlt. Obwohl es eine CH Domäne ist, kam die Ware aus dem Ausland und ich musste CHF 34.- Zollgebühren nachzahlen.
Ist das rechtens?

Hallo zusammen
Ich habe eine nicht ganz alltägliche Frage.
Es geht um eine Urne.
Meine Schwiegermutter ist im September 2015 gestorben. Damals hat sie ausdrücklich verlangt, dass sie keine Todesanzeige in der Zeitung, keine Beerdigung und kein Grab will. Ihr Wunsch war es kremiert zu werden und zu Hause bleiben zu dürfen. Mein Schwiegervater hat jetzt einen Baumstrunk im Garten, welcher behandelt wurden mit einem Dach drüber und die Urne ist dort drinn.

Guten tag ist jemand in der gruppe der sich mit arbeitsrecht aus kennt?
Darf mein chefe arbeiter nach hause schicken wen zu wenig arbeit vorhanden ist und so mit die arbeiter zwingt minus stunden zu schreiben? Überstunden sind schon keine mehr vorhanden. Ich bedanke mich im vor aus für antworten.

(Anonym):Guten Tag.
Ich hatte im April eine Operation wegen Krankheit. Seit Ende Juli arbeite ich wieder zu stetig höheren Prozentsätzen.
Ich habe öfters mehr Lohn als ich normalerweise verdienen würde, erhalten, weil die AHV Beiträge gekürzt wurden.
Jetzt meint mein Arbeitgeber, nach Gesetz dürfe man nicht mehr Lohn ausbezahlt bekommen, als der normale Monatslohn beträgt. Deshalb müsse er mir die zuviel ausbezahlten Beträge eines Tages wieder abziehen.
Ist das korrekt?
Es geht um ca. 950.-

Danke

(Anonym):Guten Tag.
Ich habe die Wohnungsschlüssel per 31.7. eingeschrieben an die Verwaltung geschickt. Bis heute kam keine Mängelliste bei mir an (Verweis auf Art 267a OR).
Ich werde Morgen mit Einschreiben darauf verwiesen, dass die Ansprüche des Vermieters nun hinfällig sind gem Art 267a OR und um Auszahlung der Kaution innert 7 Kalendertagen gebeten.

Gibt es eine gesetzliche Frist in der der Vermieter die Kaution auszahlen muss, wenn er keine Ansprüche geltend gemacht hat?

Danke für Ihre Antworten ??