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Schaffhausen

(Anonym):Bitte anonym.
Ich bin IV Rentner.Jetzt bekam ich eine Betreibung und eine Pfändungsandrohung.Hane dem Betreibungsamt gesschrieben,da ich nicht telefonieren kann wiel ich schwerhörig bin.Jetzt bekam ich die erste Vorladung,da sie auf das Mail nicht reagiert haben.Nun schrieb ich heute einen eingeschrieben Brief mit der Bestätigung das ich IV habe.Ich nahm immer an,IV kann man nicht betreiben und pfänden.Wie soll ich mich verhalten?Muss ich da was befürchten?Das mir schlussendlich die IV gestrichen wird?
Es geht um einen Verlustschein von 2014

Darf man jemanden als "Schafseckel" titulieren?

Ist es eine Beleidigung nach Art 177 StGB?

Nein im Kanton Schaffhausen werteten die Richter dies sogar als ein Kompliment.

Oder ist das eine gegenseitige Begrüssung gegenüber Deutschen?

Morge Schafseckel 😉

Nur so zur Auflockerung 😉

(Anonym):Meine (87) Mutter ist macht meiner anderen Schwester regelmässig wertvolle Geschenke (Auto,Ferien,etc.).
Ich bekomme das nie und habe einfach Angst, dass wenn ich vielleicht einmal Erbe nichts mehr übrig ist.
Was kann ich dagegen tun?
GLG

(Anonym):Im Altersheim gilt die Vorschrift, dass das Personal Arbeitskleidung tragen muss und nicht in Privatkleidern arbeiten darf, dies sowohl im Tag- wie auch im Nachtdienst. "Eingestempelt" werden darf aber erst wenn man umgezogen ist, ebenso muss beim Dienstende erst "ausgestempelt werden und danach darf/muss sich umgezogen werden. Es ist NICHT GESTATTET, die Dienstkleidung mit nach Hause zu nehmen bzw. sich erst daheim umzuziehen. Muss die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ist das Sache des Mitarbeiters? Danke für eine klärende Antwort in dieser Sache.

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