Fr., 09.03.2018 - 17:35
(Anonym):Im Altersheim gilt die Vorschrift, dass das Personal Arbeitskleidung tragen muss und nicht in Privatkleidern arbeiten darf, dies sowohl im Tag- wie auch im Nachtdienst. "Eingestempelt" werden darf aber erst wenn man umgezogen ist, ebenso muss beim Dienstende erst "ausgestempelt werden und danach darf/muss sich umgezogen werden. Es ist NICHT GESTATTET, die Dienstkleidung mit nach Hause zu nehmen bzw. sich erst daheim umzuziehen. Muss die Zeit zum Umziehen vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ist das Sache des Mitarbeiters? Danke für eine klärende Antwort in dieser Sache.