Mo., 31.05.2021 - 15:52

Wenn person x noetigt person y, (person x lebt in Luzern, person y in Malaysia), kann person x strafrechtlich in der Schweiz belangt werden? Wie verhaelt sich die polizei/staatsanwalt falls person y sich z.b in der Botschaft in Malaysia eine Beschwerde abgibt. Oder person y telefoniert mit der Ortspolizei in Luzerm mit dem beweislast?

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