Fr., 26.04.2019 - 16:28

(Anonym):Ich war letztens seit langem mal wieder auf Ricardo unterwegs und habe mir die Schnäppchen für CHF 1.00 angeschaut. Dabei habe ich aus Versehen ein Gebot für ein Klavier abgegeben. Ich war der einzige Mitbieter und das einmalige Gebot betrug CHF 1.00. Da die Auktion bereits zwei Minuten nach dem Gebot auslief, blieb mir keine Zeit den Verkäufer über mein Missgeschick vor Ablauf der Auktion zu informieren. Ich tat dies jedoch umgehend nachdem die Auktion beendet war und bat den Verkäufer den Kauf zu annullieren. Dieser lehnte jedoch ab und beharrte auf dem abgeschlossenen Kaufvertrag. Nun habe ich mich schon ein bisschen schlau gemacht und bin mir im Klaren, dass ich aus der ganzen Geschichte nicht ohne weiteres rauskomme, da der Vertrag, trotz meines Versehens, rechtlich bindend ist. Da der Verkäufer jedoch sehr unfreundlich war/ist und ich auf keinen Fall ein Klavier in meiner Wohnung rumstehen haben will, geht mir das ganze gehörig gegen den Strich und suche nun nach einer Möglichkeit doch noch heil aus der ganzen Sache raus zu kommen (möglichst ohne Klavier).

Zuerst noch ein paar Informationen zu dem Inserat:
- Zustand des Artikels: Gebraucht
- Zahlungsmethode: Bar
- Lieferung: Abholung durch Käufer
"Füsse müssen ersetzt werden und neu gestimmt
Altes gebrauchtes Klavier wegen Umzug günstig ab zu geben. Muss mit 4 Mann abgeholt werden, oder Klavierpaker ist recht schwer. Hat diverse gebrauchspuren aussen. Muss auch sicherlich neu gestimmt werden. Abholung bis 7 Tage nach Ersteigerung."

Ich habe nun ein paar Fragen und Ideen zu der ganzen Sache:

1) Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich die ganze Angelegenheit ignoriere? Droht mir höchstens eine Sperre bei Ricardo oder was auch immer der Seitenbetreiber für solche Fälle vorsieht oder kann ich gar rechtlich belangt werden, falls der Verkäufer den Fall weiter treibt, was ich bei der Person durchaus für möglich halte. Was droht mir schlimmsten Falls? wäre gar eine Betreibung möglich?

2) Was wenn ich den Franken für das Klavier bezahle es anschliessend aber nicht mitnehme?

3) Aus dem Inserat geht hervor, dass das Klavier gewisse Mängel aufweist, beispielsweise neu gestimmt werden muss. Ist es möglich bei der Abholung aus dem Verkaufsvertrag auszuretten, falls noch irgendwelche Mängel festgestellt werden können, die aus dem Online-Inserat nicht ersichtlich waren?

4) Kann ich mit einer CHF 1000er Note aufkreuzen und aus dem Verkaufsvertrag zurücktreten, falls der Verkäufer kein passendes Wechselgeld bereit hat.
4a) Falls es dem Verkäufer zu bunt wird, die Note nicht klein machen kann und auf den Betrag von einem Franken verzichtet, wird das Klavier zu einem Geschenk, welches ich jederzeit ablehnen kann?¨

5) Gibt es in solchen Fällen Mindestfristen für die Abholung, welche durch die vom Verkäufer vorgegebenen 7 Tage unterschritten wird?

Das ist momentan alles was mir zu der Misere einfällt. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen und falls jemand weitere Ideen hat oder Schlupflöcher kennt, lasst es mich gerne wissen.

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