Familie

Rechtsfragen aus dem Bereich Familie

Hab eine frage:
Der Vater meines Grosskind hat vor Gericht behauptet, dass er der Schlitten mit Sitz wo ich meinem Grosskind geschenkt hatte, nicht bei sich hat. Er wisse nicht wo er sei. Gestern hat meine Tochter auf Tutti genau dieser Schlitten mit Sitz gesehen, dass er es verkauft hat. Was kann ich machen.
1. Ich habe dieser bezahlt (Quittung vorhanden)
2. Gehört dieser meinem Grosskind (Geschenk)
3. Hat er gelogen beim Gericht.

Was sind meine Rechte?
Danke

(Anonym): Hallo Zusammen
Wie ist das mit den Pflichtteilen bei meinem Erbe? Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder. Mein Vater lebt noch, meine Mutter ist tot. Mein Vater hat neu geheiratet und ein Kind mit ihr (Halbbruder). Ich habe noch einen Bruder, der verheiratet ist und 2 Kinder hat.

Ich hab da eine Frage: mein sohn, 22 jahre und ich wohnen in solothurn. Ich bin seit 2006 geschieden. Als mein sohn in die 1. Ausbildung kam lief einiges schief und er bestand die lehre nicht. War dann 3 monate arbeitslos und bekam ein praktikum als kleinkindererzieher was ihm mega gefällt und nun darf er im sommer die 3 jährige ausbildung machen.

Hallo zemme
E frog, als Elternteil mit teilte sorgerecht, darf mir meine "ex" Infos über Gesundheitlichenzustand unseren gemeisamen Kind veraweigern?
Unsere Sohn sollte letztes Wochenende be mir, wie immer 1. Und 3. WE im monat.
Aber Sie meinte das die beiden Kopfweh haben und er nicht zu mir kommen darf, ich sowie die von Kesb haben keinen Zeugnis bekommen und Sie verweigert mir die auskunft zu geben.
Was kann ich noch machen ausser mein Anwalt einschalten.
LG

(Anonym): Erbgemeinschaft bestehend aus letzte Ehefrau und Leibliches Kind
Zugriff auf den Fahrzeugausweis hatte der Bruder des verstorbenen.
Und hat ohne Einwilligung der Erben, das Autokennzeichen auf sich übertragen lassen.
Wie ist dies in Zürich rechtens?

Kanton ZH

Kann mir jemand aushelfen , ist das so dass der Ex von Person B keine Alimenten bezahlen muss nur weil er nicht arbeiten will und auf Vater Staat glaubt und von denen sich unterstützt .... damit er keine Rappen begleichen muss.

Genre Pn

Eine sehr gute Freundin von mir und Ihr Mann möchten sich scheiden lassen. Soweit sind sich Beide einig mit allem und es gibt keine Streitpunkte.

Das Bezirksgericht Meilen besteht aber nun darauf das eine Vorzahlung von 1300.- Franken an die Scheidungskosten geleistet werden muss, ansonsten wird die Scheidung nicht durchgeführt.

Da Beide gemeinsam (weil noch geheiratet) knapp über dem Existenzminimum liegen kann Sie (und auch er) keine finanzielle Hilfe beim Sozialamt bekommen. Nach der Scheidung sieht das dann natürlich anders aus - Aussage Sozialamt.

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