Di., 03.11.2020 - 13:00
Eine sehr gute Freundin von mir und Ihr Mann möchten sich scheiden lassen. Soweit sind sich Beide einig mit allem und es gibt keine Streitpunkte.
Das Bezirksgericht Meilen besteht aber nun darauf das eine Vorzahlung von 1300.- Franken an die Scheidungskosten geleistet werden muss, ansonsten wird die Scheidung nicht durchgeführt.
Da Beide gemeinsam (weil noch geheiratet) knapp über dem Existenzminimum liegen kann Sie (und auch er) keine finanzielle Hilfe beim Sozialamt bekommen. Nach der Scheidung sieht das dann natürlich anders aus - Aussage Sozialamt.
Aus dem engen Kreis der Freunde sowie der Familie kann leider auch wenn der Wille vorhanden ist, niemand die 1300.- finanzieren.
Was ist zu tun, gibt es keine anderen Möglichkeiten, ist das alles rechtlich korrekt, und kann man sich tatsächlich nicht scheiden lassen wenn man die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann?
Besten Dank zum Voraus für Ratschläge, Tipps und Unterstützung.