(Anonym): Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe seit 4 Jahren in der Schweiz mit einer B-Bewilligung. Ich arbeite seitdem auch vollzeit in einem 100 Prozent Job und habe eine 5 jährige Tochter hier, von deren Mutter ich getrennt bin , aber das geteilte Sorgerecht habe und dies auch uneingeschränkt nutze.
Als ich 2016 meine Aufenthaltsbewilligung beantragte , musste ich meine Vorstrafen aus Deutschland nicht benennen und bekam anstandslos meine B-Bewilligung nach vorzeig von Arbeits-und Mietvertrag.