Don, 09.01.2020 - 16:58
(Anonym): Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe seit 4 Jahren in der Schweiz mit einer B-Bewilligung. Ich arbeite seitdem auch vollzeit in einem 100 Prozent Job und habe eine 5 jährige Tochter hier, von deren Mutter ich getrennt bin , aber das geteilte Sorgerecht habe und dies auch uneingeschränkt nutze.
Als ich 2016 meine Aufenthaltsbewilligung beantragte , musste ich meine Vorstrafen aus Deutschland nicht benennen und bekam anstandslos meine B-Bewilligung nach vorzeig von Arbeits-und Mietvertrag.
Nun dauert es nicht mehr lange und ich muss die verlängerung der Bewilligung beantragen. Vermutlich aufgrund der Ausschaffungsinitiative muss ich nun allerdings meine Vorstrafen mitteilen , das Formular des Migrationsamt hat sich diesbezüglich also geändert. In dem Fall muss ich die Frage nun bejahen.
Aber wie geht es nun weiter ? In der Schweiz bin ich straffrei, also gibt es diesseits keine Klage. Aber so wie ich es bei meiner Recherche im Netz gelesen habe zählene ebenso meine vorstrafen in DE.
Welche Möglichkeiten habe ich , einer Bewilligungsentsagung entgegen zu wirken . Gibt es rechtliche Grundlagen ? Benötige ich einen Anwalt ? kann ich überhaupt Einspruch gegen eine mögliche Ablehnung erheben ? Vielen Dank für Ihre Hilfe .