Internet/Konsum

Rechtsfragen aus dem Bereich Internet/Konsum

(Anonym):Guten Tag
Ab wann kommt bei online käufen ein Vertrag zustande?
ZB in den Facebook Gruppen. Wenn jemand Interesse hat, der Preis akzeptiert aber dann doch nicht bezahlt ist dies schon Vertragsbruch?
Oder kann ein Käufer ohne weiteres vom Kauf zurück treten?
Also quasi sich nicht mehr melden?
Wie lange muss ich dann die Ware reservieren?

Vielen Dank im Voraus

FRAGE:
Unser Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben, nun sollen wir ein Schlichtungsgesuch schreiben. Wie macht man das?
ANTWORT:
Sie stellen ein Rechtsbegehren für ein Schlichtungsgesuch mit folgendem Inhalt:

1. Der/Die Beklagte habe dem/der Kläger/in den Betrag von Fr. ...... (geschuldeter Betrag/Forderung einsetzen) nebst Zins zu
...
... % (Zinssatz, z.B. 5) seit ...... (genaues Datum [1 Tag nach dem Eintritt der Forderungsfälligkeit] oder seit Fälligkeit) zu bezahlen.

Hallo ein Bekannter hat sich online angemeldet für den Nothelfekurs für jeweils unter der Woche am Abend. Aus privaten Gründen hat er absichtlich die Termine unter der Woche ausgewählt. Nun, die Termine wurden verschoben auf heute Abend und Morgen den ganzen Tag. Er hat angerufen um abzusagen und die Dame am Telefon sagte ausdrücklich, dass es nicht möglich sei so kurzfristig abzusagen, weil es dann zu wenig Leute hat die am Kurs teilnehmen. Da es nunmal nicht geht meinte er, dass er nicht erscheinen kann es tut ihm Leid.

ich habe eine Freundin, welche sich beim ihren Umzug helfen lassen hat. Dafür bezahlte sie den Helfer 900 CHF. Nun hat dieser ihr eine schriftliche Rechnung gemacht von nochmal 1850 CHF. Ist das Rechtens ?

FRAGE:
Ich habe über Facebook von einer Privatperson mangelhafte Ware gekauft.
Kann ich diese wieder zurückgeben und mein Geld verlangen?
Wenn ja, wie?

ANTWORT:
Es kommt darauf an, ob Mängel vertraglich ausgeschlossen oder bewusst verschwiegen wurden.

Wurde die Gewährleistung (Art. 197 OR) vertraglich ausgeschlossen?
Hat der Verkäufer vom Fehler oder Mangel gewusst und diesen absichtlich verschwiegen? (Art. 210 Abs. 6 OR sowie Art. 28 OR)
Ausschluss der Gewährleistung

FRAGE:
Gibt es ein zum 14tägiges Rücktrittsrecht bei Abschluss von Verträgen oder Waren?
Habe ich bei Online-Abschluss auch ein Rücktrittsrecht nach OR?
ANTWORT:
Nein.
Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht beim Kauf von Waren nach OR in der Schweiz .
Ein solches gilt lediglich für Haustürgeschäfte.
https://www.ch.ch/de/ruckgabe-ruckerstattung-von-gekauften-produkten/

Eine Frage betreffend Markenschutz

ich mache für mich privat solche Kerzen mit Markenaufdruckt... war für mich ene Fun Sache etc....

nun möchte jemand Kerzen von mir abkaufen mit dem Louis Vuitton Logo (20 Stück) etc.

Darf ich dies so verkaufen oder mach ich mich hier strafbar? kennt sich jemand hier mit dem Recht aus?

Kurze Frage, langer Weg, oder gehts auch einfach? :

Wie kann man sich aus einem Knebelvertrag lösen?
Braucht man dazu einen Anwalt,und wie geht man das ganze am besten an?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

ps:
Den Anwalt bräuchte ich auch noch weil der Sachverhalt bereits klar und ersichtlich ist.Bin in Besitz von Schriftstücken, die das Belegen und sich die Schuldigen grad selber verraten.

Danke.

MfG
Hp. Gmünder/Uzwil/SG
hanschpi@gmail.com

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