Juni 2020

Liebe Leute!!!

Ich habe eine Frage betreffend der Verrechnung der IV mit dem Sozialamt.

Mein Anspruch auf IV Rente gilt ab 1. August 2019 und Sozialhilfe ab 1. Oktober 2019. Am 15. Mai 2020 habe ich leider unterschrieben, dass das Sozialamt das Geld mit der IV verrechnen darf. Nun erfahre ich, dass das Sozialamt nur Anspruch auf das Geld ab 1. Oktober, sprich ab dem Zeitpunkt als ich Sozialhilfe beansprucht habe, hat.

(Anonym): Schönen Abend zusammen

Eine Frage bezüglich privat Angestellte Putzfrauen im Stundenlohn im Kanton Luzern:
Im Vertrag steht, dass wenn der Arbeitnehmer Ferien nimmt, der Lohn nicht weiterbezahlt wird, sondern direkt im Stundenlohn aus Zuschlag berechnet wird.
Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber Ferien nimmt, wenn dazu nichts im Vertrag steht?
Muss der Arbeitnehmer zusätzliche Stunden geben, um die fehlende Zeit zu kompensieren?
Kann dies im Vertrag ausgeschlossen werden?

Vielen Dank